Im Frühjahr 1999 beschloss die Stadtbürgerschaft das Ortsgesetz über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs. Entwicklungsziel war unter anderem die Schaffung eines Wohngebietes für etwa 1.600 Wohneinheiten und eines Erholungsbereiches in Form eines Landschaftsparks einschließlich Kleingärten.
Nachdem die Stadtbürgerschaft die Entwicklungssatzung der Osterholzer Feldmark im Herbst 2009 aufgehoben hat wurde das Verfahren zur Aufstellung der Bebauungspläne mit Deputationsbeschluss eingestellt.
Als Ausgleich für den Hemelinger Tunnelbau wurde seinerzeit in der Feldmark ein Biotop und eine Fledermaushöhle angelegt. Das Biotop und seine Randflächen sind hervorragend für Umwelterziehung und Umweltprojekte geeignet. Damit das Biotop nicht vollends zuwächst, haben sich Lehrer, Schüler und Eltern verschiedener Schulen in Zusammenarbeit mit dem Stadtteilbeirat Osterholz an die Arbeit gemacht und diesen Bereich gepflegt.
Der Stadtteilbeirat verfolgt das Ziel neben der Umweltgestaltung und die Vermittlung der Umwelterziehung einer Teilnutzung öffentlicher Flächen der Osterholzer Feldmark der Bevölkerung zugänglich zu machen.
Ein weiteres Ziel des Stadtteilbeirates ist die Anlegung eines Wanderweges, um so ein Teilgebiet der Osterholzer Feldmark für die Bürger dauerhaft zugänglich zu machen.
Um diese Vorstellungen zu konkretisieren werden gemeinsame Gespräche mit dem Stadtteilbeirat, Ortsamt Osterholz und Vertreter der Behörden geführt.