Der Beirat wird zeitgleich mit der Bremischen Bürgerschaft gewählt und ist für die Dauer einer Legislaturperiode im Amt. Von den jeweiligen Stadtteilergebnissen zur Wahl der Bremischen Bürgerschaft leitet sich die Zusammensetzung des Stadtteilbeirates nach politischen Parteien ab.
Wahlberechtigt zum Beirat sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die im jeweiligen Beiratsbereich zur Bürgerschaft wahlberechtigt sind.
Die Zahl der im Beirat vertretenen Mitglieder ist im Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter festgelegt und errechnet sich hauptsächlich aus den Einwohnerzahlen des jeweiligen Stadtteils. Der Beirat wählt Ausschüsse, die sich schwerpunktmäßig bestimmten Aufgabenfeldern zuwenden. Zu Mitgliedern der Ausschüsse können neben Beiratsmitgliedern auch Einwohner gewählt werden, die in den Beirat wählbar sind, diesem aber nicht angehören. Das Vorschlagsrecht dieser Mitglieder steht den Parteien und Wählervereinigungen in der Reihenfolge der Proportionalzahlen zu, die sich bei der Sitzverteilung ergeben.
Der Beirat tagt grundsätzlich öffentlich und hat das Recht, über alle Angelegenheiten die im Beiratsbereich von öffentlichem Interesse sind, zu beraten und über die von den Behörden und sonstigen Stellen erbetenen Stellungnahmen zu beschließen.
Die Ausschüsse tagen in der Regel nicht öffentlich. Hier findet die Hauptarbeit des Beirates statt.
Am 26.01.2010 hat die Bremische Bürgerschaft das neue Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter beschlossen. Der Senat hat am 09.02.2010 ebenfalls das neue Gesetz verkündet und beschlossen, so dass mit Wirkung ab 10.02.2010 für die Arbeit der Beiräte und Ortsämter eine wichtige Rechtsgrundlage in Kraft getreten ist.
Der Stadtteilbeirat hat sich am 03.07.2023 neu konstituiert
Der Stadtteilbeirat Osterholz setzt sich aus 19 Mitgliedern zusammen. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig und erhalten pro Sitzung eine Aufwandsentschädigung. Der Stadtteilbeirat wählt einen Beiratssprecher oder eine Beiratssprecherin sowie eine Stellvertretung. Er benennt die Anzahl, Inhalte und Mitglieder der Ausschüsse. In diese Ausschüsse können auch Mitglieder benannt werden, die nicht dem Beirat angehören und sich "sachkundige BürgerInnen" nennen.