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Globalmittel 2025

Die Anträge für die Globalmittelvergabe 2025 können in der Zeit vom 01.11.2024 bis zum 31.12.2024 beim Ortsamt Osterholz (Marktplatz Osterholz 1, 28325 Bremen) eingereicht werden. Anträge, die danach eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Auch Anträge, die im Laufe des Jahres eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.

Was sind Globalmittel?

Für jeden Beiratsbereich werden beim jeweilig zuständigen Ortsamt laut Haushaltsplan der Stadtgemeinde Bremen finanzielle Mittel veranschlagt. Die Beiratsmittel werden für stadtteilbezogene Maßnahmen eingesetzt.

Der Einsatz von Beiratsmitteln ist möglich bei

  • stadtteilbezogenen Maßnahmen
  • verkehrslenkenden, verkehrsbeschränkenden und verkehrsberuhigenden Maßnahmen, soweit diese stadtteilbezogen sind
  • der Organisation und Durchführung von Gemeinschaftsveranstaltungen im Stadtteil
  • Abschluss und Pflege von stadtteilorientierten Partnerschaften, soweit gesamtstädtische Interessen nicht entgegenstehen
  • der Planung und Durchführung eigener stadtteilorientierter sozial-, kultur- und umweltpolitischen Projekte

Die Finanzierung von folgenden Maßnahmen bleibt unberücksichtigt:

  • Personalausgaben
  • Post- und Fernmeldegebühren
  • Haftung von Fahrzeugen und dergleichen
  • Dienst- und Schutzkleidung
  • Kosten für Sachverständige, Gerichts- und ähnliche Kosten
  • Dienstreisen
  • Mieten

Beantragung von Globalmitteln

Einen Globalmittelantrag können alle VertreterInnen von Einrichtungen, Vereinen, Initiativen, welche im Beiratsbereich Osterholz agieren, stellen.

Die Antragstellung erfolgt mittels eines Formulars, welches im Ortsamt erhältlich ist oder am Ende dieser Seite heruntergeladen werden kann.

Vom 01.November bis zum 31.Dezember eines jeden Jahres können die Anträge für das Folgejahr im Ortsamt eingereicht werden.

Der Beirat entscheidet über die Verteilung der ihm nach einem festgelegten Schlüssel zugewiesenen Globalmittel in eigener Verantwortung. Die Summe der Beiratsmittel kann sich von Jahr zu Jahr in Abhängigkeit der Beschlussfassung durch die Bürgerschaft ändern. Es dürfen nur für solche Vorhaben Zuwendungen bewilligt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurden.

Die Bewilligung der Zuwendungen erfolgt durch schriftlichen Bescheid durch das Ortsamt. Gefördert werden dürfen nur die im Antrag genannten Zwecke.

Die Auszahlung der Zuwendung darf erst nach Rücksendung des Formulars zum Mittelabruf erfolgen. Zuwendungen dürfen nicht ausgezahlt werden, wenn sie nicht innerhalb von zwei Monaten benötigt werden. Aus dem Abruf muss erkennbar sein, dass die Mittel in Kürze benötigt werden.

Der Verwendungsnachweis muss sich, wie auch der Zuwendungsbescheid, auf die einzelnen Maßnahmen beziehen. Sofern die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung nachgewiesen ist, erhält der Zuwendungsempfänger die Originalbelege zurück.

Eine Rückforderung von Zuwendungen erfolgt, wenn kein oder nur ein teilweiser Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung beigebracht werden kann. Wird kein Nachweis beigebracht, sind die Mittel in voller Höhe nebst Zinsen zurückzufordern. Wird die zweckentsprechende Verwendung nur teilweise nachgewiesen, erfolgt die Rückforderung in Höhe des nicht nachgewiesenen Betrages nebst Zinsen.

Zum Antragsformular Antrag Globalmittel 2025 (pdf, 286.9 KB)
Nebenbestimmungen zum Antrag Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung ANBest- P (pdf, 207.8 KB)